Verbindliche Verhaltensregeln für die Gelände des Yacht-Club Nürnberg
Liebe Mitglieder,
das Corona-Virus wird uns noch über die gesamte Segelsaison zu Einschränkungen zwingen. Mit den Lockerungen im allgemeinen Sport- und Freizeitbetrieb in Bayern sind aber auch verbindliche Bedingungen verbunden, die bei allen Sportvereinen, also auch bei uns im Yacht-Club Nürnberg einzuhalten sind.
Im Folgenden sind die durch die neuen gesetzlichen Vorgaben des Freistaates Bayern und den dazu herausgegebenen Handlungs- und Durchführungsempfehlungen des Bayerischen Seglerverbandes für unsere Einrichtungen und Freiflächen konkretisiert. Die Vorbereitung der Clubgebäude wird noch etwas Zeit beanspruchen, ich bitte daher um Verständnis, wenn die unten genannten Zugangsmöglichkeiten in der kommenden Woche noch nicht im vollen Umfang möglich sind.
Ich bitte, uns im Vorstand (der auch dafür haftet) vorbehaltlos in der Durchführung zu unterstützen. Sollte es zu weiteren Änderungen für den Segelsportbetrieb kommen, werden wir natürlich die Regeln entsprechend fortschreiben und anpassen.
Verbindliche Verhaltensregeln für die Gelände am Dutzendteich und Brombachsee/Ramsberg des Yacht-Club Nürnberg.
Der Besuch des Vereinsgeländes ist ausnahmslos für Personen untersagt, die Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. wenn entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen!
Das Abstandsgebot gegenüber Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten!
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Hände waschen/desinfizieren) sind ausnahmslos einzuhalten.
Betreten von Innenräumen nur mit MN-Maske. Auch im Außenbereich sind MN Masken verpflichtend überall dort, wo der Abstand von mehr als 1,5 Meter vermutlich nicht eingehalten werden kann – z.B. Steganlagen, Parkflächen, Bootsliegeplätze.
Das Verweilen in der Sportstätte ist auf die Dauer der Sportausübung beschränkt.
Das Verantwortungsbewusstsein der Clubmitglieder in dieser besonderen Zeit gebietet es, alles zu tun, um sich und die Anderen zu schützen! Gesunder Menschenverstand und Solidarität gemeinsam mit fundiertem Wissen und Beachtung effektiver Maßnahmen sind der Schlüssel zur Infektionsfreiheit in unserem Club!
Für die Club-/Vereinsgelände gelten folgende Rahmenbedingungen:
Ein Club-/Vereinsgelände darf nur betreten werden, um zum Schiff zu gelangen, es für die Sportausübung vorzubereiten und notwendige Ausrüstung zum Schiff zu bringen; Lagerräume für Segel und Ausrüstung dürfen betreten werden, um Ausrüstung zu entnehmen und zurückzustellen. Dies gilt auch für die Slip- und Steganlagen des ZVB Brombachsee die wir nutzen.
Die Clubgebäude sind gesperrt! Die Umkleiden und Duschen stehen nicht zur Verfügung!
Die WC-Anlagen in den Clubhäusern sind geöffnet und dürfen stets nur von einer Person (ggf. mit Kind) benutzt werden.
Die Geschäftsstelle ist zu bekannten Öffnungszeiten besetzt. Bitte das neue Kontakt-Fenster im Eingangsbereich/Windfang am Dutzendteich verwenden.
Der Zutritt ist nur Einzeln und mit MN-Maske gestattet.
Stegbenutzung: Es besteht MN Maskenpflicht. Zudem Vorrang für Personen, die den Steg in Richtung Ufer verlassen. Entgegenkommende Personen sollen am Ufer warten.
Slip-Benutzung: Einhaltung der Abstandsregeln und Tragen der MN-Maske beim slippen.
Die Club-Kantine und die Küchen sind geschlossen.
Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen der Hausgemeinschaften zuzüglich einer Person gestattet!
Trainings für Kadersegler (Mitglieder der Bundes – und Landeskader) ist möglich, einzeln oder zu zweit, Gruppen sind auf maximal fünf Teilnehmer beschränkt.
Für den Ausbildungs- und Trainingsbetrieb wird es in den folgenden Tagen/Wochen weitere Informationen geben.
Trotz aller Widrigkeiten einen guten und besonnenen Start in die Segelsaison!
Mit sportlichen Grüßen
Norbert Woop
Norbert Woop