VEREINSBOOTE & SPINDE BUCHEN

Das Ausleihen der Vereinsboote am Brombachsee ist nur Mitgliedern des Yacht-Club Nürnberg vorbehalten. Diese können ganz einfach über das untenstehende Buchungssystem gebucht werden. Die Nutzungsbedingungen sind ausnahmslos einzuhalten. Unten auf dieser Seite können die Codes für freie Spinde in den Umkleiden im Haus Noris abgerufen werden.

BOOTS- & TERMINAUSWAHL

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Ablauf der Ausleihe
• Der/Die Skipper*in bucht verbindlich ein Schiff über die Homepage des YCN.
• Voraussetzung zur Buchung der J/70 ist eine unterzeichnete Nutzungsvereinbarung. Diese muss vor der 1. Nutzung in der Geschäftsstelle angefordert werden.
• Der/Die Skipper*in verpflichtet sich nach erstmaliger Buchung das mitgeschickte SEPA-Lastschriftmandat der Geschäftsstelle zu schicken. Von dem genannten Konto werden dann die Nutzungsgebühren der Saison eingezogen.
Seemannschaft
Der/Die Skipper*in erklärt über alle seemännischen Kenntnisse zu verfügen, die zum Führen des genutzten Bootes erforderlich sind.
Dazu gehört:
• Wetterbericht prüfen und Wetterlage beobachten.
• Realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und der Crew (z.B. aktuelle Windstärke).
• Das Tragen von geeigneten Schwimmwesten (müssen selbst mitgebracht werden).
• Der/Die Skipper*in verfügt über den Sportbootführerschein Binnen. (entfällt bei Jugendmitgliedern, mit der Erlaubnis der Trainer).
• Der/Die Skipper*in wurde in den fachmännischen Auf-/Abbau/Bedienung des Bootes eingewiesen und kann das selbständig ausführen (z.B. Motor starten).
Nutzungsgebühren
• Die Nutzungsgebühr beträgt 10 Euro für einen Tag. (Conger kostenfrei).
• Die Nutzungsgebühr für J/70 ist dem J/70 Vertrag zu entnehmen.
• Die Nutzungsgebühr entfällt für die Jugend durch ihre jährliche Nutzungsgebühr, entfällt bei der J/70.
• Die Nutzungsgebühr wird gesammelt am Jahresende per SEPA Lastschriftmandat eingezogen.
• Liegt ein Verschleißschaden vor, der die Nutzung des Schiffes ganz oder teilweise unmöglich macht, so hat der/die Skipper*in Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Trainingsgebühr für die Zeit, in der das Boot nicht benutzt werden konnte.
Verlust und Schäden
• Grob fahrlässiges oder fahrlässiges Verhalten kann zur vollen Schadensersatzforderung führen.
• Beide Vertragsseiten haften nur für vertretendes Verschulden. Der/Die Skipper*in haftet im Übrigen nicht für Folgeschäden und dergleichen, sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.
• Entstandene Schäden am eigenen Boot oder einem Boot Dritter, müssen umgehend dem YCN gemeldet werden. Kontaktdaten geschädigter Dritter sind auszutauschen und ebenfalls dem YCN mitzuteilen.
Revierregeln Brombachsee
• Der/Die Skipper*in erklärt, dass er/sie sich über die aktuellen lokalen Regelungen für den Brombachsee erkundigt hat und diese einhält.
• Bei Sturmwarnung (90 Blitze pro Minute) ist sofort der Hafen anzulaufen.
• Das Befahren von Naturschutzgebieten und Schwimmbereichen ist verboten.
• Es ist jederzeit ausreichen Abstand zum Ufer zu halten, um Grundberührungen auszuschließen.
Rückgabe des Schiffes
• Der/Die Skipper*in verpflichtet sich, das Schiff ordentlich und sauber zu verlassen.
• Das Boot ist auf die obere Wiese des YCN abzustellen und ordentlich mit der dazugehörigen Persenning abzudecken.
• Lose Teile wie Segel, Rudertasche etc. sind wieder im Segellager zu verstauen.
Sonstiges
• Der/Die Skipper*in verpflichtet sich, das Schiff nicht an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten.
• Der/Die Skipper*in verpflichtet sich, das Schiff im Sinne einer verantwortungsbewussten Führung zu handhaben und sich in jeder Situation so zu verhalten, als ob es sein/ihr eigenes Schiff wäre.
• Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen hat der/die Skipper*in die daraus erwachsenden Folgen (z.B. Schadensersatz, Verlust des Nutzungsrechts) zu tragen.
• Eine Nutzung der Boote ist nur am Segel-Revier Brombachsee erlaubt. Für eine Nutzung in anderen Revieren ist vorab eine gesonderte Erlaubnis in der Geschäftsstelle des YCN einzuholen.
• Der/Die Skipper*in verpflichtet sich, die aktuell geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen ausnahmslos einzuhalten.

WICHTIGE HINWEISE

J/70 Brombachsee
• Liegeplatznummer J/70 Max: 1635
• Liegeplatznummer J/70 Chiemsee: 1637
• Liegeplatznummer J/70 HNA: 1640
• Schlüssel liegen im Haus Noris / Eingang. Schließberechtigung ist erforderlich.
• Auf dem Boot befinden sich in einem Ordner alle notwendigen Formulare (z.B. Logbuch)
• Es sind eigene Schwimmwesten mitzubringen!
RS Zest
Auf- und Abbau Anleitung
• Liegeplatz: obere Wiese
• Ruderanlage ist im Segellager Haus Frankonia und muss nach Benutzung dorthin zurückgelegt werden. WICHTIG: Schließberechtigung erforderlich!
• Es sind eigene Schwimmwesten mitzubringen!
Laser
• Liegeplatz: obere Wiese
• Rudertasche mit Segel liegen im Segellager Haus Frankonia und muss nach Benutzung dorthin zurückgelegt werden. Hier ist die Beschriftung Radial oder Standard zu beachten. WICHTIG: Schließberechtigung erforderlich!
• Die Mastteile und der Baum liegen auf den Booten.
• Nach der Nutzung muss die Persenning wieder an dem Boot befestigt werden (bitte Flasche in Mastloch stecken).
• Es sind eigene Schwimmwesten mitzubringen!