SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN

mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

 

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen) ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Sportboote (Motor- oder Segelboote) ohne Längenbegrenzung und einer größeren Nutzleistung als 15 PS (11,03 kW).

 

Vorgeschrieben ist er auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer.

 

Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein nur unter Antriebsmaschine erworben werden

Termine

  • 07.01.25 19:00 - 21:00
  • 14.01.25 19:00 - 21:00
  • 21.01.25 19:00 - 21:00
  • 28.01.25 19:00 - 21:00
  • 04.02.25 19:00 - 21:00
  • 11.02.25 19:00 - 21:00
  • 18.02.25 19:00 - 21:00
  • 25.02.25 19:00 - 21:00
  • 11.03.25 19:00 - 21:00

Zulassungsvoraussetzungen


Mindestalter
16 Jahre
körperliche Tauglichkeit
ausreichendes Seh-, Hör-, und Farbunterscheidungsvermögen
Zuverlässigkeit
Respektvoller Umgang mit dem Bootsmaterial
 

Ablauf des Kurses


  • 9 Theorieabende, jeweils von 19 bis 21 Uhr
  • Präsenz-Unterricht
  • Theorie-Prüfung am Ende des Theorieblocks
  • Motorbootfahrstunden (Empfehlung: 2 bis 3 Fahrstunden)
  • Praxis-Prüfung am Ende des Praxisblocks
  • In den wöchentlichen Theoriestunden bringen wir Ihnen die theoretischen Grundkenntnisse für den SBF-See näher.
    In der Motorbootausbildung lernen Sie während der Fahrstunden (Empfehlung: 2 bis 3 Fahrstunden) das Motorboot kennen und trainieren das Fahren und den Umgang mit diesem.
    Im direkten Anschluss an die Theorie und Praxis finden am Dutzendteich entsprechende Prüfungen statt. Für diese Prüfungen ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung beim zuständigen Prüfungsamt erforderlich.