SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN
mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen) ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Sportboote (Motor- oder Segelboote) ohne Längenbegrenzung und einer größeren Nutzleistung als 15 PS (11,03 kW).
Vorgeschrieben ist er auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer.
Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein nur unter Antriebsmaschine erworben werden
Termine
- 07.01.25 19:00 - 21:00
- 14.01.25 19:00 - 21:00
- 21.01.25 19:00 - 21:00
- 28.01.25 19:00 - 21:00
- 04.02.25 19:00 - 21:00
- 11.02.25 19:00 - 21:00
- 18.02.25 19:00 - 21:00
- 25.02.25 19:00 - 21:00
- 11.03.25 19:00 - 21:00
Nächster Kurs:
Theorie
7. Januar 2025
Theorie
7. Januar 2025
Nächster Kurs:
Praxis
Frühjahr 2025
Praxis
Frühjahr 2025
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter
16 Jahre
16 Jahre
körperliche Tauglichkeit
ausreichendes Seh-, Hör-, und Farbunterscheidungsvermögen
ausreichendes Seh-, Hör-, und Farbunterscheidungsvermögen
Zuverlässigkeit
Respektvoller Umgang mit dem Bootsmaterial
Respektvoller Umgang mit dem Bootsmaterial
Ausbildungsinhalte
Ablauf des Kurses
In den wöchentlichen Theoriestunden bringen wir Ihnen die theoretischen Grundkenntnisse für den SBF-See näher.
In der Motorbootausbildung lernen Sie während der Fahrstunden (Empfehlung: 2 bis 3 Fahrstunden) das Motorboot kennen und trainieren das Fahren und den Umgang mit diesem.
Im direkten Anschluss an die Theorie und Praxis finden am Dutzendteich entsprechende Prüfungen statt. Für diese Prüfungen ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung beim zuständigen Prüfungsamt erforderlich.