Short Range Certificate
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, meist auch als SRC (Short Range Certificate) bekannt, berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist erforderlich, wenn man ein Schiff führen möchte, auf dem ein GMDSS-fähiges UKW-Funkgerät installiert ist.
Termine
- 15.10.24 19:00 - 21:00
- 22.10.24 19:00 - 21:00
- 05.11.24 19:00 - 21:00
- 12.11.24 19:00 - 21:00
- 19.11.24 19:00 - 21:00
- 26.11.24 19:00 - 21:00
- 03.12.24 19:00 - 21:00
- 10.12.24 19:00 - 21:00
Theorie und Praxis
15. Oktober 2024
Der SRC-Kurs soll Sie neben dem theoretisch Hintergrundwissen hauptsächlich auf die praktische Prüfung zum SRC vorbereiten. Daher wird der Großteil der Kursabende damit verbracht, die Handhabung des Gerätes sowie die Abläufe der abzusetzenden Funksprüche zu trainieren. Wir trainieren Sie an originalen Seefunkgeräten mit integriertem DSC-Controller. Das Gerät ist aus einer sehr weit verbreiteten Serie, die überwiegend auch auf Charterschiffen installiert sind.
Neben Theorie und Praxis sollen auch die erforderlichen Englischkenntnisse geübt werden, unterstützt von angepassten Vokabellisten, Diktier- und Übersetzungsübungen.Zulassungsvoraussetzung
Mindestalter
15 Jahre
Ablauf des Kurses
WICHTIGE INFORMATIONEN UND HINWEISE
Ab sofort muss jeder Skipper im Besitz eines gültigen Funkzeugnisses sein, dass zu der Funkausrüstung des Schiffes passt. Laut Schiffssicherheitsverordnung und nach der IMO ist der Schiffsführer verpflichtet, ein entsprechendes Funkzeugnis nach dem Fahrgebiet bzw. nach der Yachtausrüstung zu besitzen.
Auch wenn der Schiffsführer ein Sprechfunkzeugnis besitzt, muss er sich nach einer Kollision, Grundberührung oder einem Seenotfall zuerst immer um Schiff und Besatzung kümmern. Alleine aus diesem Grund sollte eine zweite Person im Besitz eines Funkzeugnisses sein. (Frage: Was passiert, wenn der Funker über Bord geht?)
HINWEISE
Gültigkeitsdauer der Funkzeugnisse: Das "Allgemeine Funkbetriebszeugnis" (LRC) und das "Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis" (SRC), sowie die bisher ausgestellten Funkzeugnisse (ABZ, BZ I und BZ II) sind unbeschränkt gültig.