Short Range Certificate

SRC

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, meist auch als SRC (Short Range Certificate) bekannt, berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist erforderlich, wenn man ein Schiff führen möchte, auf dem ein GMDSS-fähiges UKW-Funkgerät installiert ist.

Termine

  • 15.10.24 19:00 - 21:00
  • 22.10.24 19:00 - 21:00
  • 05.11.24 19:00 - 21:00
  • 12.11.24 19:00 - 21:00
  • 19.11.24 19:00 - 21:00
  • 26.11.24 19:00 - 21:00
  • 03.12.24 19:00 - 21:00
  • 10.12.24 19:00 - 21:00

Der SRC-Kurs soll Sie neben dem theoretisch Hintergrundwissen hauptsächlich auf die praktische Prüfung zum SRC vorbereiten. Daher wird der Großteil der Kursabende damit verbracht, die Handhabung des Gerätes sowie die Abläufe der abzusetzenden Funksprüche zu trainieren. Wir trainieren Sie an originalen Seefunkgeräten mit integriertem DSC-Controller. Das Gerät ist aus einer sehr weit verbreiteten Serie, die überwiegend auch auf Charterschiffen installiert sind.

Neben Theorie und Praxis sollen auch die erforderlichen Englischkenntnisse geübt werden, unterstützt von angepassten Vokabellisten, Diktier- und Übersetzungsübungen.

Zulassungsvoraussetzung


Mindestalter
15 Jahre

 

Ablauf des Kurses


  • 8 Kursabende von 19 bis 21 Uhr
  • Präsenz-Unterricht
  • Schulung an Original-Funkgeräten von icom
  • Im direkten Anschluss an die Kursabende findet am Dutzendteich eine Prüfung statt. Für diese Prüfung ist eine gesonderte Prüfungsanmeldung beim zuständigen Prüfungsamt erforderlich.
    Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
     

    WICHTIGE INFORMATIONEN UND HINWEISE

    Ab sofort muss jeder Skipper im Besitz eines gültigen Funkzeugnisses sein, dass zu der Funkausrüstung des Schiffes passt. Laut Schiffssicherheitsverordnung und nach der IMO ist der Schiffsführer verpflichtet, ein entsprechendes Funkzeugnis nach dem Fahrgebiet bzw. nach der Yachtausrüstung zu besitzen.

    Auch wenn der Schiffsführer ein Sprechfunkzeugnis besitzt, muss er sich nach einer Kollision, Grundberührung oder einem Seenotfall zuerst immer um Schiff und Besatzung kümmern. Alleine aus diesem Grund sollte eine zweite Person im Besitz eines Funkzeugnisses sein. (Frage: Was passiert, wenn der Funker über Bord geht?)

    HINWEISE

  • Die Funkbetriebszeugnisse LRC und SRC berechtigen nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk! Dazu ist das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) notwendig. Zum Bedienen eines Funkgerätes muss der Besitzer die entsprechende Berechtigung nachweisen. Nur für UKW Sprechfunk genügt das Short Range Certifikate (SRC), oder die Betriebszeugnisse I und II. Für UKW, Grenzwelle, Kurzwelle und Satellitenfunk ist das Long Range Certificat (LRC) bzw. das ABZ Funkzeugnis erforderlich.
    Gültigkeitsdauer der Funkzeugnisse: Das "Allgemeine Funkbetriebszeugnis" (LRC) und das "Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis" (SRC), sowie die bisher ausgestellten Funkzeugnisse (ABZ, BZ I und BZ II) sind unbeschränkt gültig.
  • Die derzeit angebotenen englischen SRC - Sprechfunkzeugnisse sind auf deutschen Schiffen nicht gültig. Das englische SRC bildet auch keine Grundlage zur Ergänzungsprüfung zum LRC.