SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN
mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen) ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Sportboote (Motor- oder Segelboote) ohne Längenbegrenzung und einer größeren Nutzleistung als 15 PS (11,03 kW).
Vorgeschrieben ist er auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer.
Für den Geltungsbereich Schifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein nur unter Antriebsmaschine erworben werden
Voraussetzungen
Mindestalter
16 Jahre
ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen
AUSBILDUNGSINHALTE
Theoretische InhalteWeiße Schrift
Praktische InhalteAn-/Ablegen, Aufsteppen, Boje/Mensch-über-Board, Wenden auf engem Raum, Manöverschallsignale
Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher und doppelter Schotstek, Stopperstek, gesteckter und geworfener Webeleinstek, Webeleinstek auf Slip, eineinhalb Rundtörn mit zwei halben Schlagen, Belegen einer Klampe