SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN

mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein (SBF) vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 15 PS (11,03 kW).

Ausnahmen gelten auf dem Rhein (vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS)) und in Berlin und Brandenburg (auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel).

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein erworben werden als:
  • Sportbootführerschein unter Segel
  • Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine
  • Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine und unter Segel


  • Weiße Schrift

    Praktische Inhalte
  • Manöver unter Segeln
    Segel setzen/bergen, An-/Ablegen, Wende, Halse, Kurse zum Wind, Anluven, Abfallen, Kreuzen, Q-Wende, Boje/Mensch-über-Board
  • Manöver unter Motor
    An-/Ablegen, Aufsteppen, Boje/Mensch-über-Board, Wenden auf engem Raum, Manöverschallsignale
  • Seemännische Knoten
    Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher und doppelter Schotstek, Stopperstek, gesteckter und geworfener Webeleinstek, Webeleinstek auf Slip, eineinhalb Rundtörn mit zwei halben Schlagen, Belegen einer Klampe