SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN
mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein (SBF) vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 15 PS (11,03 kW).
Ausnahmen gelten auf dem Rhein (vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS)) und in Berlin und Brandenburg (auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel).
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein erworben werden als:
Sportbootführerschein unter Segel
Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine
Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine und unter Segel
Voraussetzungen
Mindestalter
unter Segel: 14 Jahre
unter Antriebsmaschine: 16 Jahre
ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen
AUSBILDUNGSINHALTE
Theoretische InhalteWeiße Schrift
Praktische InhalteSegel setzen/bergen, An-/Ablegen, Wende, Halse, Kurse zum Wind, Anluven, Abfallen, Kreuzen, Q-Wende, Boje/Mensch-über-Board
An-/Ablegen, Aufsteppen, Boje/Mensch-über-Board, Wenden auf engem Raum, Manöverschallsignale
Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher und doppelter Schotstek, Stopperstek, gesteckter und geworfener Webeleinstek, Webeleinstek auf Slip, eineinhalb Rundtörn mit zwei halben Schlagen, Belegen einer Klampe